Title: Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern
Published: 30. März 2012
Last modified: 17. Dezember 2025

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Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern

# Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern

 Veröffentlicht am 30. März 201217. Dezember 2025

Nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 3 BGB-Referenten-Entwurf des Bundesjustizministeriums vom
28. März 2012 soll zukünftig nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche
Sorge gemeinsam zustehen, soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge 
gemeinsam überträgt. Das Familiengericht überträgt auf Antrag eines Elternteils 
die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam,
wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil
keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen
können und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass 
die gemeinsame elterliche Sorge dem Kind nicht widerspricht.

Der Entwurf des Ministeriums sieht folglich vor, dass das gemeinsame Sorgerecht 
nicht mit ernannter verheirateter Eltern nicht kraft Gesetzes entsteht, sondern 
infolge gerichtlicher Übertragung.

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