Title: Rechte biologischer Väter eingeschränkt
Published: 23. März 2012
Last modified: 17. Dezember 2025

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Rechte biologischer Väter eingeschränkt

# Rechte biologischer Väter eingeschränkt

 Veröffentlicht am 23. März 201217. Dezember 2025

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schränkte mit Urteil vom 22. März
2012 die Rechte leiblicher Väter ein. Die Straßburger Richter wiesen die Klagen 
zweier deutscher Väter auf rechtliche Anerkennung ihrer Vaterschaft ab und folgten
damit den Entscheidungen der deutschen Gerichte. Einer der Väter ist nachgewiesen
der biologische Vater, der andere vermutet es lediglich. Die Richter billigten es,
dass der Erzeuger eines Kindes keine Möglichkeit bekommt, seine Vaterschaft rechtlich
feststellen zu lassen, wenn die Mutter mit einem Mann in enger und sozialer Bindung
zusammenlebt, der als rechtlicher Vater gilt. Die europäischen Richter waren der
Auffassung, dass im Interesse des Kindeswohls in den zu entscheidenden Fällen die
bestehende Familie vor Störungen geschützt bleiben soll. Sie sagten aber auch, dass
es familiäre Konstellationen geben könnte, in denen das Begehren des biologischen
Vaters als nicht so störend empfunden werden würde. In früheren Entscheidungen räumten
die Straßburger Richter beim Kindesumgang des leiblichen Vaters mit seinem Kind 
gelegentliche Treffen ein.

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