Title: Anwaltverein für gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern
Published: 23. März 2012
Last modified: 17. Dezember 2025

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Anwaltverein für gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

# Anwaltverein für gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

 Veröffentlicht am 23. März 201217. Dezember 2025

Der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) setzt sich für ein gemeinsames Sorgerecht nicht
miteinander verheirateter Eltern ab rechtlicher Feststellung der Vaterschaft – sei
es durch Anerkennung oder durch Vaterschaftsfeststellung – ein. Der Familienrechtsausschuss
des DAV vertritt der Auffassung, dass es für Kindeswohl förderlich sei, wenn beide
Elternteile die Verantwortung für das gemeinsame Kind und damit die gemeinsame elterliche
Sorge tragen. Schließlich sei es aus der Sicht des Kindes unerheblich, ob die Eltern
miteinander verheiratet seien oder nicht. Der Kindsmutter soll es möglich sein, 
eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu beantragen, wenn es nicht gelingt,
eine ausreichende Kommunikation zwischen den Eltern herbeizuführen, die dem Wohl
des Kindes entspricht. Einzelheiten zur Stellungnahme des DAV können Sie hier nachlesen.

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