Title: Erbschaftsteuer erneut verfassungswidrig?
Published: 17. November 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

---

[Startseite](https://www.kanzlei-gaensheide.com) » [Aktuelles: Erbrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/kategorie/erbrecht/)»
Erbschaftsteuer erneut verfassungswidrig?

# Erbschaftsteuer erneut verfassungswidrig?

 Veröffentlicht am 17. November 201117. Dezember 2025

Der Bundesfinanzhof (BFH) teilte in einer Pressemeldung vom 16. November 2011 mit,
dass er mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 ([II R 9/11](https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201110281/))
die Verfassungsmäßigkeit, der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuer
prüft und er das Bundesfinanzminsterium aufgefordert hat, dem Verfahren beizutreten.
Die Überprüfung durch das oberste Finanzgericht kam nicht unerwartet. Bereits vor
dem Inkrafttreten des neu gefassten Erbschaftsteuerrechts kamen erste Bedenken von
Erbschaftsteuerexperten auf.

Dem jetzigen Verfahren liegt die Besteuerung eines Erbfalls aus dem Jahre 2009 zugrunde.
Der Freibetrag des Klägers, der zu einem Viertel Miterbe seines verstorbenen Onkels
wurde, beträgt 20.000 €, der Steuersatz 30 %. Der BFH hat nun zu prüfen, ob die 
Gleichstellung von Personen der (Erbschaft-) Steuerklasse II, zu denen Geschwister,
Neffen und Nichten angehören mit denen der Steuerklasse III (fremde Dritte) verfassungskonform
ist. Auch muss der BFH klären, ob deshalb gegen den Gleichheitssatz verstoßen wird,
weil durch die Wahl bestimmter Gestaltungen (gewerbliche geprägte Personengesellschaft,
Kapitalgesellschaft) die Steuerfreiheit des Vermögenserwerbs ermöglicht werden kann.

## Beitragsnavigation

[Mütter müssen den Namen des Vaters nennen](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2011/11/09/muetter-muessen-namen-des-vaters-nennen/)

[Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments mit zeitlicher Verzögerung](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2011/12/03/gemeinschaftliches-testament-zeitliche-verzoegerung/)