Title: Mütter müssen den Namen des Vaters nennen
Published: 9. November 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

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Mütter müssen den Namen des Vaters nennen

# Mütter müssen den Namen des Vaters nennen

 Veröffentlicht am 9. November 201117. Dezember 2025

Mit Urteil vom 9. November 2011 (XII ZR 136/09) entschied der Bundesgerichtshof,
dass Mütter den Namen des Kindsvaters preisgeben müssen. Er schränkte damit das 
bisherige Schweigerecht der Mütter ein, die künftig nicht mehr den Namen des Mannes
verheimlichen dürfen, mit dem sie ein Kind gezeugt haben. Mit dieser Entscheidung
stärkte das Gericht das Recht von Männern, denen ein Kind untergeschoben wurde (
sog. Kuckuckskinder). Geklagt hatte ein Mann, der mit der Kindsmutter in einer knapp
zweijährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebte und sich zunächst für den Vater
des Kindes hielt und Unterhalt bezahlte. Als er herausfand, dass er nicht der leibliche
Vater ist, wollte er von der Mutter den Namen des tatsächlichen Erzeugers wissen.
Er wollte den leiblichen Vater auf Rückzahlung des von ihm gezahlten Unterhalts 
in Anspruch nehmen. Die Kindsmutter hingegen verweigerte die Auskunft. Die Karlsruher
Richter bestätigten die Urteile der Vorinstanzen und gaben dem klagenden Mann Recht.
Sie befanden, dass die Kindsmutter dem Mann helfen müsse, seinen wirtschaftlichen
Schaden abzuwenden. Die Kindsmutter könne sich nicht auf den Schutz ihrer Privatsphäre
zurückziehen, sondern schulde dem vermeintlichen Kindsvaters „nach Treu und Glauben
Auskunft über die Person, die ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Das
allgemeine Persönlichkeitsrecht sei regelmäßig nicht stärker als der ebenfalls geschützte
Anspruch des Mannes auf effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung seines Unterhaltsregresses
nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung.“ Bezweifelt wird, dass in der Praxis 
nun alle Mütter die Auskunft über den Erzeuger erteilen werden. Es ist davon auszugehen,
dass sich viele auf einen One-Night-Stand berufen und behaupten werden, den Namen
des Geschlechtspartners nicht zu wissen.

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