Title: Steuervereinfachungsgesetz 2011
Published: 24. September 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

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Steuervereinfachungsgesetz 2011

# Steuervereinfachungsgesetz 2011

 Veröffentlicht am 24. September 201117. Dezember 2025

Am 23. September 2011 haben Bundestag und Bundesrat dem Steuervereinfachungsgesetz
2011 und damit 35 Steuervereinfachungen zugestimmt. Mit Ausnahme von zwei Regelungen
werden alle weiteren erst 2012 in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen sind:

 * Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt bereits für 2011 von 920 € auf 1.000 €. Dies
   bedeutet, dass zirka 550.000 steuerpflichtige Arbeitsnehmer sich künftig das 
   Belegesammeln sparen können.
 * Mit der Steuererklärung für 2012 können Eltern Kinderbetreuungskosteneinfacher
   absetzen. Ob Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen,
   spielt künftig keine Rolle mehr.
 * Die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld
   und Kinderfreibeträge entfällt. Die Eltern bekommen weiter das volle Kindergeld,
   wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums
   hinzuverdient.
 * Einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale: Wer für den Arbeitsweg
   abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten
   dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig
   nur noch die Jahreskosten.
 * Unternehmen können durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung
   pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen.
 * Bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung wurden festgelegt.
   Lange Zeiträume zwischen der Steuerentstehung und einer Betriebsprüfung sollen
   künftig vermieden werden.

Nicht durchgesetzt hat sich hingegen die Möglichkeit der zweijährigen Steuererklärung.

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