Title: Klarheit bei Schenkung von Grundbesitz
Published: 20. Juli 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

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Klarheit bei Schenkung von Grundbesitz

# Klarheit bei Schenkung von Grundbesitz

 Veröffentlicht am 20. Juli 201117. Dezember 2025

Mit Urteil vom 19. Juli 2011 (X ZR 140/10) schränkt der Bundesgerichtshof den Zugriff
des Staates auf verschenkte Immobilien ein. Bislang konnten die Sozialleistungsträger
auch Jahrzehnte nach einer Schenkung – zumeist eine Immobilie an die Kinder – diese
zurückfordern, wenn der Schenker nunmehr seine Betreuung nicht mehr finanzieren 
kann. Der BGH entschied jetzt, dass der Staat nur noch auf Immobilien zurückgreifen
kann, wenn die Schenkung noch keine zehn Jahre her ist, selbst dann wenn sich der
Schenker an dem verschenkten Grundstück ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch)
eintragen ließ. Demnach kann der Schenker weiter selbst in der Wohnung oder dem 
Haus wohnen bleiben oder sich bei Fremdvermietung die Miete auszahlen lassen.

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[Grundsätzliche Verpflichtung zur Vollzeitarbeit für Alleinerziehende](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2011/08/03/grundsaetzliche-verpflichtung-vollzeitarbeit-alleinerziehende/)