Title: Rechtstipp: Überstunden &#8211; Nachvollziehbar und detailliert belegen
Published: 9. Juli 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

---

[Startseite](https://www.kanzlei-gaensheide.com) » [Aktuelles: allg. Recht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/kategorie/allgemeines-recht/)»
Rechtstipp: Überstunden – Nachvollziehbar und detailliert belegen

# Rechtstipp: Überstunden – Nachvollziehbar und detailliert belegen

 Veröffentlicht am 9. Juli 201117. Dezember 2025

Unser Rechtstipp zur Vergütung von Überstunden in der Eßlinger Zeitung vom 9./10.
Juli 2011

Bei Mehrarbeit stellt sich oft die Frage, ob die Stunden bereits mit dem Monatslohn
abgegolten sind, dem Arbeitnehmer Freizeitausgleich oder schlicht die Bezahlung 
der Überstunden zusteht. Eine klare Regelung könnte sich im Arbeitsvertrag oder 
in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag finden. „Besteht keine Regelung,
sind Überstunden wie normale Arbeitszeit zu vergüten“, erläutert Rechtsanwalt Frank
Felix Höfer. „Nur Sonntagsarbeit ist regelmäßig durch Freizeit auszugleichen.“

Voraussetzung für die Vergütung von Überstunden sei, dass diese vom Arbeitgeber 
angeordnet, zumindest aber bewusst geduldet wurden. Macht der Arbeitnehmer von sich
aus Überstunden, kann er keine Vergütung verlangen. Im Streitfall muss der Arbeitnehmer
vor Gericht jede seiner Überstunden beweisen. Besteht im Unternehmen Gleitzeit, 
muss der Arbeitnehmer sogar jeden Arbeitstag nach Datum und Stunde aufschlüsseln,
wie er seine reguläre Arbeitszeit gestaltet hat.

„Um sicher zu gehen, sollte der Arbeitnehmer seine Überstunden detailliert und nachvollziehbar
auflisten und möglichst bald von seinem Vorgesetzten abzeichnen lassen“, so Höfer.

## Beitragsnavigation

[Nachträgliche Begrenzung und Befristung von Altersunterhalt](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2011/07/01/begrenzung-und-befristung/)

[Ausländische Erbschaftsteuer auf deutsche Erbschaftsteuer anwendbar](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2011/07/10/auslandische-erbst/)