Title: Neues EU-Familienrecht
Published: 1. Juli 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

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Neues EU-Familienrecht

# Neues EU-Familienrecht

 Veröffentlicht am 1. Juli 201117. Dezember 2025

Ab dem 21. Juni 2012 können gemischtnationale Ehepaare nach der Rom-III-Verordnung
einvernehmlich festlegen, nach welchem Recht sich ihre Trennung beziehungsweise 
Ehescheidung richten soll. Tun sie dies nicht, sagt die Verordnung, was gilt. Seit
dem 18. Juni 2011 bestimmt die EU-Unterhaltsverordnung, dass Unterhaltsurteile in
fast allen EU-Ländern vollstreckt werden können. Behörden in den jeweiligen EU-Ländern
sind verpflichtet, bei der Auffindung der Unterhaltspflichtigen Hilfe zu leisten.
Auch das Güterrecht soll europaweit geregelt werden. Bereits seit längerem in Planung
ist die Rom-IV-Verordnung. In ihr soll geregelt werden, welches Recht gemischtnationale
Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften wählen können, das für ihre vermögensrechtlichen
Fragen gelten soll. Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, regelt die Verordnung
auch, welches Recht dann einschlägig ist und welches Gericht im Streitfall bei Ehescheidung
oder Tod entscheidet.

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