Title: Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters bei unpünktlicher Mietzahlung
Published: 2. Juni 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

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Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters bei unpünktlicher Mietzahlung

# Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters bei unpünktlicher Mietzahlung

 Veröffentlicht am 2. Juni 201117. Dezember 2025

Der Bundesgerichtshof entschied am 1. Juni 2011 (VII ZR 91/10), dass dem Vermieter
ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zustehenden kann, wenn der Mieter dauerhaft
und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters die Miete unpünktlich bezahlt.

Im Mietvertrag war vereinbart, dass der Mietzins jeweils zum dritten Werktag eines
Monats zu zahlen ist. In der zu entscheidenden Angelegenheit erfolgte die Zahlung
aber regelmäßig erst zur Monatsmitte oder gar noch später. Der Vermieter mahnte 
die unpünktliche Zahlung mehrfach ab und erhob schließlich Räumungsklage. Nach Klagabweisung
der Vorinstanzen wandte sich der Vermieter an den BGH, der sich dessen Auffassung
anschloss.

Die Karlsruher Richter sahen die fortwährende und trotz Abmahnung weiter verspätet
eingegangene Mietzahlung eine so gravierende Pflichtverletzung dar, dass sie eine
Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 545 Abs. 1, Abs. 3 BGB rechtfertige. Dies 
gelte selbst dann, wenn der Mieter nur fahrlässig gehandelt habe und wegen eines
vermeidbaren Irrtums fälschlicherweise davon ausgegangen sei, dass er die Miete 
erst später habe zahlen müssen.

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