Title: Neues Vormundschaftsgesetz
Published: 28. Mai 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

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Neues Vormundschaftsgesetz

# Neues Vormundschaftsgesetz

 Veröffentlicht am 28. Mai 201117. Dezember 2025

Der Bundesrat stimmte am 27. Mai 2011 der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
zu. Die Vormundschaft ist vor allem für Kinder da, bei denen der Schutz der Familie
versagt hat. Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen und deshalb das Sorgerecht 
verlieren, steht den Kindern ein Vormund zur Seite. Der Vormund trifft alle wichtigen
Entscheidungen für das Kind. Das neue Gesetz soll für mehr persönlichen Kontakt 
zwischen Vormund und Kind sorgen und sicherstellen, dass jeder Amtsvormund seine
Schützlinge regelmäßig sieht. Ob der jetzt vorgesehene einmalige Kontakt im Monat
ausreichend ist, wird bezweifelt. Der Vormund hat die Pflicht, den Mündel persönlich
zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten. Auch darf ein amtlicher Vormund
künftig nicht mehr als 50 Kinder betreuen. In der Vergangenheit musste ein Amtsvormund
oft über 100 Kinder gleichzeitig betreuen, im Extremfall waren es bei einem Vormund
240 Kinder. Ein persönlicher Kontakt war praktisch nicht möglich. Zudem werden die
Aufsichtspflichten des Gerichtes und die Berichtspflichten des Vormundes ausgeweitet.
Bei der Amtsvormundschaft soll das Jugendamt künftig das Kind vor der Übertragung
der Aufgaben des Vormundes auf einen Mitarbeiter anhören.

Auch im Betreuungsrecht – rechtliche Betreuung von Erwachsenen – wird nun mit der
Neuregelung ein unzureichender persönlicher Kontakt als Grund für die Entlassung
von Betreuern ausdrücklich genannt. Diese Regelung soll insbesondere dazu führen,
dass der persönliche Kontakt besser dokumentiert und vom Gericht stärker beaufsichtigt
wird.

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