Title: Neue europäische Unterhaltsverordnung
Published: 20. Mai 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

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Neue europäische Unterhaltsverordnung

# Neue europäische Unterhaltsverordnung

 Veröffentlicht am 20. Mai 201117. Dezember 2025

Am 18. Juni 2011 wird die neue europäische Unterhaltsverordnung in Kraft treten.
Mit der neuen Verordnung wird die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen EU-weit 
erleichtert. Unterhaltsverpflichtete können besser aufgespürt und zur Zahlung aufgefordert
werden. Insbesondere können Unterhaltsentscheidungen aus anderen EU-Staaten einfacher
und kostengünstiger vollstreckt werden. Ein deutscher Unterhaltsberechtigter kann
künftig direkt in einem anderen EU-Staat einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung
beauftragen. Bislang mussten ausländische Unterhaltsentscheidungen im jeweiligen
Aufenthaltsort des Unterhaltsschuldners erst für vollstreckt erklärt werden. Die
jeweiligen EU-Staaten werden zentrale Behörden einrichten, die bei Unterhaltsstreitigkeiten
zusammenarbeiten. In Deutschland wird dies das Bundesamt für Justiz sein.

Die neue Verordnung muss nicht in deutsches Recht umgesetzt werden, jedoch sind 
begleitende Durchführungsbestimmungen erforderlich. Den Entwurf hierfür hat das 
Bundeskabinett im Dezember 2010 verabschiedet. Er sieht ein eigenständiges Aus- 
und Durchführungsgesetz vor.

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[Detaillierter Nachweis geleisteter Mehrarbeit ist Voraussetzung für Überstundenvergütung](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2011/04/17/detaillierter-nachweis-mehrarbeit-voraussetzung-ueberstundenverguetung/)

[Neues Vormundschaftsgesetz](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2011/05/28/neues-vormundschaftsgesetz/)