Title: Rechtstipp: Mobbing am Arbeitsplatz
Published: 22. März 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

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Rechtstipp: Mobbing am Arbeitsplatz

# Rechtstipp: Mobbing am Arbeitsplatz

 Veröffentlicht am 22. März 201117. Dezember 2025

Das Kunstwort „Mobbing“ fällt immer häufiger, wenn es um Konflikte am Arbeitsplatz
geht. Das mit „Mobbing“ beschriebene Phänomen wird in unserer Arbeitswelt schon 
immer existiert haben, jedoch hat es aus verschiedenen Gründen in den letzten Jahren
in großem Maß zugenommen. Ein verändertes Werteverständnis, neue Führungsmethoden
und insbesondere die Angst vor dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes zählen dazu.
Nicht jede alltägliche Konfliktsituation am Arbeitsplatz fällt unter den Begriff„
Mobbing“. Dennoch müssen sich immer mehr Arbeitgeber mit Mobbingvorwürfen innerhalb
ihres Unternehmens beschäftigen und damit ihrer Rechtspflicht, das Persönlichkeitsrecht,
sowie Gesundheit und Ehre ihrer Arbeitnehmer zu schützen, nachkommen.

Werden einem Arbeitgeber Mobbingvorgänge im Unternehmen bekannt, so muss er die 
erforderlichen Maßnahmen treffen, um Abhilfe zu schaffen. Arbeitsrechtliche Sanktionsmittel
gegen einen „Mobber“ sind dabei Abmahnung, Versetzung und Kündigung.

Um nicht mit Schadensersatzansprüchen von Mobbingopfern konfrontiert zu werden, 
die auf § 3 Abs.3 AGG oder ein Organisationsverschulden gestützt werden, sollten
Arbeitgeber präventive Maßnahmen treffen. Regelmäßige Mitarbeitergespräche, Fortbildung
von Führungskräften in Personalentwicklung, und gegebenenfalls Unterstützung durch
einen Mediator sind hier die geeigneten Mittel.

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[Erbfall im Restschuldbefreiungsverfahren](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2011/03/12/erbfall-restschuldbefreiungsverfahren/)

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