Title: Unser Rechts-Tipp zur Mitarbeit im Familienbetrieb in der Eßlinger Zeitung vom 12./13. Februar 2011
Published: 12. Februar 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

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Unser Rechts-Tipp zur Mitarbeit im Familienbetrieb in der Eßlinger Zeitung vom 12./
13. Februar 2011

# Unser Rechts-Tipp zur Mitarbeit im Familienbetrieb in der Eßlinger Zeitung vom 12./13. Februar 2011

 Veröffentlicht am 12. Februar 201117. Dezember 2025

Im Familienbetrieb – Mitarbeit schriftlich und eindeutig regeln

„Arbeitsverhältnisse unter Ehegatten sind ohne Ausnahme schriftlich und eindeutig
zu regeln und anschließend auch durchzuführen“, so Rechtsanwalt Höfer. Gerade in
Familienunternehmen arbeiten Ehegatten oft ohne Arbeitsvertrag und Lohn mit. Sie
machen die Buchhaltung des Ehegatten, beraten einzelne Kunden oder stehen im Notfall
bereit, so Höfer.

Solange sich alle verstehen, denke niemand an Probleme. Was aber geschieht, wenn
die Ehe geschieden wird? Ohne Arbeitsvertrag wird es laut Höfer kompliziert: War
die Mitarbeit der stillschweigende Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, selbst
bei Gütertrennung? Die Berechnung dieser Ausgleichsansprüche aus einer sogenannten
Ehegatteninnengesellschaft ist schwierig, mit viel Ärger für alle Beteiligten verbunden
und kann zur Insolvenz des Betriebs führen.

Schließlich lassen sich Steuern nur mit einem vorab schriftlich abgeschlossenen 
und tatsächlich durchgeführten Arbeitsvertrag sparen. Das Finanzamt prüft genau,
ob ein echtes Arbeitsverhältnis vorliegt oder nur ein Scheinvertrag, um Steuern 
zu hinterziehen. Es vergleicht den eigenen Vertrag mit der üblichen Gestaltung und
Durchführung „wie unter fremden Dritten“.

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