Title: Bundesverfassungsgericht stärkt Unterhaltsansprüche Geschiedener
Published: 11. Februar 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

---

[Startseite](https://www.kanzlei-gaensheide.com) » [Aktuelles: Familienrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/kategorie/familienrecht/)»
Bundesverfassungsgericht stärkt Unterhaltsansprüche Geschiedener

# Bundesverfassungsgericht stärkt Unterhaltsansprüche Geschiedener

 Veröffentlicht am 11. Februar 201117. Dezember 2025

Wie am 11. Februar 2011 bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht am 25. Januar
2011 (1 BvR 918/10)ein Urteil des Bundesgerichtshofes aufgehoben und die Sache zur
erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Damit stärkte das höchste deutsche Gericht
die Ansprüche Geschiedener auf Unterhalt vom Ex-Partner. Es war der Ansicht, dass
der Maßstab für den Unterhalt unabhängig davon bestimmt werden müsse, ob der unterhaltspflichtige
Partner erneut geheiratet hat. Entscheidend seien die wirtschaftlichen Verhältnisse
zum Zeitpunkt der Scheidung.

Die Frau war 24 Jahre lang verheiratet gewesen. Nach der Scheidung erhielt sie zunächst
618 Euro Unterhalt im Monat. Ihr geschiedener Ehemann heiratete erneut und wollte
weniger Unterhalt zahlen. Das Amtsgericht bezog sich auf die vom Bundesgerichtshof
in 2008 entwickelte Dreiteilungsmethode, die auch die Einkommensverhältnisse und
den Bedarf des neuen Partners einbezieht, und setzte den Unterhalt der Frau auf 
488 Euro herab. Danach werden die Einkünfte der beiden geschiedenen Ehepartner und
des neuen Partners addiert und durch drei geteilt. Auf dieser Basis wird der Bedarf
des früheren Partners berechnet. Der Bundesgerichtshof habe mit der Dreiteilungsmethode
einen Systemwechsel eingeleitet. Er sei damit durch eigene Gerechtigkeitsvorstellungen
zu weit gegangen, heißt es in dem Beschluss.

Die Verfassungsrichter befanden, dass diese Regelung den geschiedenen Ehegatten 
einseitig zugunsten des Unterhaltspflichtigen und dessen nachfolgenden Ehegatten
belaste. Sie widerspreche auch der Absicht des Gesetzgebers, der festgehalten hat,
dass für den Unterhalt die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung
ausschlaggebend sein sollen.

## Beitragsnavigation

[Vortrag: Richtig vererben](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2011/02/10/vortrag-richtig-vererben/)

[Unser Rechts-Tipp zur Mitarbeit im Familienbetrieb in der Eßlinger Zeitung vom 12./13. Februar 2011](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2011/02/12/tipp-mitarbeit-familienbetrieb-esslinger-zeitung/)