Title: Steuervorteile für Familien
Published: 3. Februar 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

---

[Startseite](https://www.kanzlei-gaensheide.com) » [Aktuelles: Familienrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/kategorie/familienrecht/)»
Steuervorteile für Familien

# Steuervorteile für Familien

 Veröffentlicht am 3. Februar 201117. Dezember 2025

Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2011 den Entwurf zum Steuervereinfachungsgesetz
beschlossen. Künftig können alle Eltern Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen.
Bislang waren Betreuungskosten für die Kinder nur dann als Werbungskosten absetzbar,
wenn beide Eltern arbeiteten. Alle anderen Eltern mussten besondere persönliche 
Umstände nachweisen, um die Betreuungskosten absetzen zu können. Bald werden alle
Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten pro Kind und höchstens 4.000 € als Sonderausgaben
von der Steuer absetzen können. Zugleich werden Betreuungskosten vom Einkommen abgezogen,
wenn es um die Berechnung des Anspruchs etwa auf BAföG oder Wohngeld geht.

Auch wird die Beantragung des Kindergelds vereinfacht. Ab dem 1. Januar 2012 müssen
Eltern und volljährige Kinder erst nach Abschluss der ersten Berufsausbildung nachweisen,
dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet
hat. Bislang müssen Eltern und volljährige Kinder nachweisen, dass das Einkommen
des Kindes weniger als 8.004 € pro Jahr beträgt.

## Beitragsnavigation

[Neuer Deutsch-Französischer Wahlgüterstand](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2011/02/02/deutsch-franzosischer-wahlguterstand/)

[Vortrag: Richtig vererben](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2011/02/10/vortrag-richtig-vererben/)