Title: Neuer Deutsch-Französischer Wahlgüterstand
Published: 2. Februar 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

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Neuer Deutsch-Französischer Wahlgüterstand

# Neuer Deutsch-Französischer Wahlgüterstand

 Veröffentlicht am 2. Februar 201117. Dezember 2025

Das Bundeskabinett hat am 2. Februar 2011 den Regierungsentwurf zur Umsetzung des
deutsch-französischen Wahlgüterstandes beschlossen. Gemischt-nationiale Ehepaare
aus diesen Ländern können sich künftig für einen Wahlgüterstand entscheiden und 
damit ihre Vermögensverhältnisse regeln. Der neue Wahlgüterstand orientiert sich
am deutschen Modell, berücksichtigt aber auch französische Besonderheiten. Unklarheiten,
etwa beim gemeinsamen Erwerb eines Grundstücks in Deutschland werden in Zukunft 
vermieden. Auch im Steuerrecht wird künftig sichergestellt, dass der neue Wahlgüterstand
bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer genauso behandelt wird wie die deutsche 
Zugewinngemeinschaft.

Der deutsch-französische Wahlgüterstand soll zum Pilotprojekt für weitere vergleichbare
Angleichungen des Familienrechts in Mitgliedstaaten mit ähnlicher Rechtstradition
werden. Er steht auch anderen Mitgliedstaaten der EU offen.

Der Regierungsentwurf wird jetzt über den Bundesrat dem Deutschen Bundestag zur 
parlamentarischen Beratung zugeleitet.

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