Title: Mediation soll aufwendige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden
Published: 13. Januar 2011
Last modified: 17. Dezember 2025

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Mediation soll aufwendige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden

# Mediation soll aufwendige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden

 Veröffentlicht am 13. Januar 201117. Dezember 2025

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen zukünftig mehr Streitigkeiten außergerichtlich
beigelegt werden. Das Kabinett beschloss am 12. Januar 2011 einen Gesetzentwurf,
nach dem Mediation vor allem im arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich,
sowie in Sozialgerichtsverfahren zum Einsatz kommen soll. Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht in dem möglichen Gesetz eine Chance für
den Bürger, Konflikte wirklich zu lösen und nicht nur entscheiden zu lassen. Damit
ist das Instrument der Mediation nach Angaben des Ministeriums vor allem dann sinnvoll,
wenn es darum geht, die Beziehungen der Streitbeteiligten zu erhalten.

Schon die Hälfte der Bundesländer hat in den letzten zehn Jahren mit Schlichtungs-
und Mediationsverfahren positive Erfahrungen im Zivilrecht gesammelt. Das gilt in
der Wirtschaft ebenso wie bei Privatpersonen. Laut der Ministerin kann Justitia 
ihr Schwert in Zukunft immer öfter zu Hause lassen, wenn diese Erfahrungen weiter
Schule machen.

Im deutschen Recht steht „Mediation“ für außergerichtliche Streitbeilegung. Die 
Teilnahme an dem Verfahren ist freiwillig. Die Konfliktparteien erarbeiten mit Hilfe
eines unabhängigen Mediators eine verbindliche Einigung, die ihren Interessen gerecht
wird. Scheitert die Mediation, kommt der Streit vor Gericht.

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