Title: Bußgelder in Deutschland nun vollstreckbar
Published: 30. Oktober 2010
Last modified: 17. Dezember 2025

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Bußgelder in Deutschland nun vollstreckbar

# Bußgelder in Deutschland nun vollstreckbar

 Veröffentlicht am 30. Oktober 201017. Dezember 2025

Bislang durften in Deutschland nur Bußgelder aus Verkehrsverstößen in Österreich
eingetrieben werden. “Knöllchen” aus anderen EU-Staaten konnte man bislang ignorieren.
Konsequenzen waren nur dann zu befürchten, wenn man wieder in dieses Land einreiste.
Am 28. Oktober 2010 trat nun das Gesetz zur Vollstreckung von europäischen Bußgeldern
in Kraft. Damit können nun alle europäische Behörden deutsche Behörden beauftragen,
Geldsanktionen ab 70 € (Geldbuße + Verwaltungskosten) einzutreiben. In den meisten
europäischen Ländern reicht bereits eine geringe Ordnungswidrigkeit aus, um diese
Grenze zu erreichen. Das Vollstreckungsabkommen mit Österreich bleibt weiter bestehen,
so dass wie in der Vergangenheit bereits eine Geldsanktion von 25 € ausreicht, um
diese in Deutschland zu vollstrecken.

Bei dem Gesetz geht es ausschließlich um Geldsanktionen. Anders als in dem Land,
in dem der Verstoß begangen wurde, können die deutschen Behörden für Verstöße im
Ausland keine Punkte in Flensburg geben und auch kein Fahrverbot verhängen.

Die Anträge der europäischen Behörden richten sich künftig an das Bundesamt für 
Justiz (BfJ), welches dem Betroffenen eine zweiwöchige Frist zu Stellungnahme einräumt.
Anschließend entscheidet das BfJ, ob die Vollstreckung bewilligt wird. Gegen diese
Entscheidung kann der Betroffene Einspruch einlegen und die Angelegenheit wird dann
vor Gericht verhandelt. Andernfalls wird das BfJ die Geldsanktion per Gerichtsvollzieher
beitreiben.

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