Title: Gericht darf Teilungsplan nicht abändern
Published: 22. Oktober 2010
Last modified: 17. Dezember 2025

---

[Startseite](https://www.kanzlei-gaensheide.com) » [Aktuelles: Erbrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/aktuelles/?cat_id=10)»
Gericht darf Teilungsplan nicht abändern

# Gericht darf Teilungsplan nicht abändern

 Veröffentlicht am 22. Oktober 201017. Dezember 2025

Mit Beschluss vom 22. November 2010 (1 W 63/10) bestätigte das Oberlandesgericht
Karlsruhe, dass ein Gericht nicht befugt ist, den Teilungsplan eines Klägers von
sich aus abzuändern. Der Anspruch auf Zustimmung zum begehrten Teilungsplan und 
zur entsprechenden Auszahlung der Guthaben gemäß § 2042 BGB ist eine Leistungsklage
und keine rechtsgestaltende Klage. Es stellte klar, dass der Nachlass teilungsreif
sein müsse. Dies sei nicht der Fall, wenn eventuell Schadensersatzansprüche bestünden,
die in den Nachlass fielen.

## Beitragsnavigation

[Kinder müssen Elternunterhalt auch bei Streit zahlen](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2010/09/18/elternunterhalt/)

[Bußgelder in Deutschland nun vollstreckbar](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2010/10/30/bussgelder-in-deutschland-vollstreckbar/)