Title: Bevollmächtigte können nicht gegenseitig Vollmacht widerrufen
Published: 20. August 2010
Last modified: 17. Dezember 2025

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Bevollmächtigte können nicht gegenseitig Vollmacht widerrufen

# Bevollmächtigte können nicht gegenseitig Vollmacht widerrufen

 Veröffentlicht am 20. August 201017. Dezember 2025

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 3. Februar 2010 hat kein
Bevollmächtigter die Befugnis, die Vollmacht eines weiteren Bevollmächtigten zu 
widerrufen. Vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit kann nur der Vollmachtgeber selbst
darüber befinden, ob er eine von ihm erteilte Vollmacht widerrufen will. Nach Eintritt
seiner Geschäftsunfähigkeit kann das Widerrufsrecht mangels abweichender Bestimmungen
nur vom gesetzlichen Vertreter, also einem Betreuer oder einem Vollmachtsüberwachungsbetreuer
gemäß § 1896 Abs. 3 BGB ausgeübt werden.

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