Title: Gleiche Erbschaftsteuer für Homosexuelle
Published: 17. August 2010
Last modified: 17. Dezember 2025

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Gleiche Erbschaftsteuer für Homosexuelle

# Gleiche Erbschaftsteuer für Homosexuelle

 Veröffentlicht am 17. August 201017. Dezember 2025

Das Bundesverfassungsgericht gab am 17. August 2010 bekannt, dass die Ungleichbehandlung
von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz(
ErbStG) verfassungswidrig ist. Dies geht aus einem Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts
vom 21. Juli 2010 ([1 BvR 611/07 u. 1 BvR 2464/07](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/07/rs20100721_1bvr061107.html))
hervor. Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftsteuer gegenüber Ehepartnern
nicht benachteiligt werden. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel
3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag
und beim Steuersatz schlechter zu stellen, heißt es in der Begründung.Homosexuelle
Lebenspartner lebten „wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten
Partnerschaft“. Auch ihnen komme bereits zu Lebzeiten das Vermögen ihres eingetragenen
Lebenspartners zugute und sie erwarteten, den gemeinsamen Lebensstandard im Falle
des Todes des Lebenspartners halten zu können, so die Richter.

Das höchste deutsche Gericht gab damit den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und
einer Frau statt, deren jeweilige Lebenspartner im Jahr 2001 und 2002 gestorben 
waren. Das Finanzamt setzte in beiden Fällen die Erbschaftsteuer nach einem Steuersatz
der Klasse III fest und gewährte den geringsten Freibetrag in Höhe von damals 5.200
€. Bei Ehegatten betrug der Freibetrag 307.000 €. Die hiergegen erhobenen Klagen
blieben jedoch vor den Finanzgerichten ohne Erfolg.

Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 ist eine vollständige
Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht
beabsichtigt. Das Verfassungsgericht befand nun, dass dies auch für die Steuersätze
gelten muss und forderte die Regierung auf, bis zum 31. Dezember 2010 eine verfassungskonforme
Neuregelung zu finden, die rückwirkend bis 2001 gilt.

Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz zum 1. Januar 2009 wurden zwar die Vorschriften
zugunsten gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften geändert. Der persönliche
Freibetrag sowie der Versorgungsfreibetrag für Lebenspartner und Ehegatten wurden
zwar gleich bemessen, allerdings wurden bislang eingetragene Lebenspartner weiterhin
wie Fremde mit den höchsten Steuersätzen besteuert.

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[Sorgerecht für unverheiratete Väter verfassungswidrig](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2010/08/03/sorgerecht-unverheiratete-vaeter-verfassungswidrig/)

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