Title: Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei Wohnungsräumung
Published: 14. Juli 2010
Last modified: 17. Dezember 2025

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Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei Wohnungsräumung

# Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei Wohnungsräumung

 Veröffentlicht am 14. Juli 201017. Dezember 2025

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs stellt die eigenmächtige Inbesitznahme einer
Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter eine unerlaubte
Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231
BGB haftet, Urteil vom 14. Juli 2010 (VIII ZR 45/09). Die Karlsruher Richter bekräftigten
damit ihre früheren Entscheidungen.

Der Vermieter, der eine Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne Vorliegen eines 
gerichtlichen Titels durch verbotene Eigenmacht in Besitz nimmt, hat sich aufgrund
der ihn treffenden Obhutspflicht nicht nur zu entlasten, soweit ihm die Herausgabe
nachweislich vorhandener Gegenstände unmöglich wird oder nachweislich eine Verschlechterung
an herauszugebenden Gegenständen eintritt. Er muss aufgrund seiner Obhutspflicht
die Interessen des an einer eigenen Interessenwahrnehmung verhinderten Mieters auch
dadurch wahren, dass er bei der Inbesitznahme ein aussagekräftiges Verzeichnis der
verwahrten Gegenstände aufstellt und deren Wert schätzen lässt. Kommt er dem nicht
nach, hat er zu beweisen, in welchem Umfang Bestand und Wert der der Schadensberechnung
zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben des Mieters abweichen, soweit dessen
Angaben plausibel sind.

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