Title: Arbeitszimmer steuerlich absetzbar
Published: 6. Juli 2010
Last modified: 17. Dezember 2025

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Arbeitszimmer steuerlich absetzbar

# Arbeitszimmer steuerlich absetzbar

 Veröffentlicht am 6. Juli 201017. Dezember 2025

Das Bundesverfassungsgericht kippte mit Beschluss vom 6. Juli 2010 (2 BvL 13/09)
die seit 2007 geltende Verschärfung der steuerlichen Absetzbarkeit für häusliche
Arbeitszimmer. Nach Ansicht der Karlsruher Richter verstoße das geltende Steuerrecht
gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und sei damit verfassungswidrig. Die
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssten umfangreicher steuerlich absetzbar
sein als bisher. In den letzten drei Jahren konnten die Kosten für ein häusliches
Arbeitszimmer und die Kosten der Ausstattung nur dann steuerlich abgesetzt werden,
wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen
Betätigung bildete. Dem widersprachen die Richter. Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer
müssten auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn der Steuerpflichtige
dort nur einen Teil seiner Arbeit verrichtet. Voraussetzung dafür sei, dass kein
Arbeitsplatz vom Arbeitgeber zur Verfügung stehe. Im zu entscheidenden Fall erkannte
das Finanzamt die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer eines Lehrers nicht als
Werbungskosten an. An der Schule des Lehrers stand kein Arbeitsplatz zur Verfügung,
an dem er seinen Unterricht vor- und nachbereiten sowie Korrekturen vornehmen konnte.
Die Verfassungsrichter verpflichteten den Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 
2007 eine Neuregelung zu schaffen.

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