Title: Mehr Rechtssicherheit für gemischt-nationale Ehen
Published: 6. Juni 2010
Last modified: 17. Dezember 2025

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Mehr Rechtssicherheit für gemischt-nationale Ehen

# Mehr Rechtssicherheit für gemischt-nationale Ehen

 Veröffentlicht am 6. Juni 201017. Dezember 2025

Deutschland hat sich am 4. Juni 2010 dem Vorschlag der EU-Kommission für Scheidungsregeln
bei gemischten Ehen angeschlossen, wodurch gemischt-nationale Ehepaare bei Scheidungsangelegenheiten
mehr Rechtssicherheit erhalten sollen. Ehepaare können künftig selbst entscheiden,
nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen. Können sich die Ehepartner
nicht einigen, werden hierüber die Gerichte nach einem einheitlichen Verfahren entscheiden.
Die neuen Rechtsvorschriften richten sich an Ehepaare unterschiedlicher Staatsangehörigkeit,
die in verschiedenen Ländern leben oder zusammen in einem anderen Land als ihrem
Heimatland leben. Ziel war insbesondere, Kinder bei der Ehescheidung weniger stark
zu belasten und den schwächeren Partner bei Streitigkeiten zu schätzen. Die abschließenden
Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag sollen noch vor der Sommerpause beginnen.

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[Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2010/05/26/strafbefreiende-selbstanzeige-rueckkehr-steuerehrlichkeit/)

[Mietspiegel der Nachbargemeinde zulässig](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2010/06/17/mietspiegel-der-nachbargemeinde-zulaessig/)