Title: Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnungen müssen für jedes Abrechnungsjahr neu geltend gemacht werden
Published: 14. Mai 2010
Last modified: 17. Dezember 2025

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Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnungen müssen für jedes Abrechnungsjahr neu
geltend gemacht werden

# Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnungen müssen für jedes Abrechnungsjahr neu geltend gemacht werden

 Veröffentlicht am 14. Mai 201017. Dezember 2025

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2010 ([VIII ZR 185/09](http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51938&pos=1&anz=104))
entschieden, dass ein Wohnungsmieter eine Einwendung gegen eine vom Vermieter erstellte
Betriebskostenabrechnung auch dann innerhalb der dafür vorgesehenen Zwölf-Monats-
Frist erheben muss, wenn er die der Sache nach gleiche Einwendung schon gegenüber
früheren Betriebskostenabrechnungen geltend gemacht hat.

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