Title: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz IV &#8211; Regelleistungen nach SGB II nicht verfassungsgemäß
Published: 10. Februar 2010
Last modified: 17. Dezember 2025

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Bundesverfassungsgericht kippt Hartz IV – Regelleistungen nach SGB II nicht verfassungsgemäß

# Bundesverfassungsgericht kippt Hartz IV – Regelleistungen nach SGB II nicht verfassungsgemäß

 Veröffentlicht am 10. Februar 201017. Dezember 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat in dem seit langem erwarteten Urteil vom 9. Februar
2010 (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) die bisherige Berechnung der Hartz-
IV-Regelsätze als verfassungswidrig eingestuft.

Die Karlsruher Richter entschieden, dass die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze
für Erwachsene und Kinder gegen das Grundgesetz verstoßen. Leistungen seien nicht
korrekt ermittelt worden. Auch würden die gesetzlichen Vorschriften nicht dem Grundrecht
auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes
genügen. Die bisherigen Vorschriften würden zudem gegen das in der Verfassung garantierte
Sozialstaatsprinzip verstoßen.

Die Richter bemängelten, dass ein kinderspezifischer Bedarf überhaupt nicht ermittelt
werde. Die Festsetzung des Sozialgelds für Kinder auf 60% der Erwachsenen beruhe
auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Dies umfasse neben der „physischen Existenz“ auch ein „Mindestmaß an Teilhabe am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“, so die Karlsruher Richter.
Für unabweisbare besondere Notwendigkeiten sei eine Härte-Klausel erforderlich.

Enttäuschend dürfte für viele Hartz IV-Bezieher sein, dass der Senat in seiner Entscheidung
ausdrücklich offen ließ, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht.
Der Senat gab dem Gesetzgeber auf, bis spätestens zum 31. Dezember 2010 die Berechnungsgrundlage
neu zu regeln. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter. Das Gericht stellte
klar, dass in Ausnahmefällen Betroffene Zusatzleistungen sofort erhalten müssen.
Daraufhin hat sich das Bundesarbeitsministerium mit der Bundesagentur für Arbeit
am 16. Februar 2010 auf einen Katalog verständigt, in dem eine Reihe von Aufwendungen
als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wird. Weitere Informationen hierzu finden
Sie auf den Seiten des Ministeriums.

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[Grundsatzentscheidung des BGH: Schwiegereltern können nach der Scheidung Zuwendungen zurückverlangen](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2010/02/04/grundsatzentscheidung-bgh-schwiegereltern-scheidung-zuwendungen/)

[Mietminderung bei falscher Angabe der Wohnfläche – keine zusätzliche Toleranzschwelle bei “ca.”-Zusatz](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2010/03/10/mietminderung-falsche-angabe-wohnflaeche-keine-toleranzschwelle/)