Title: Pflichtteilsberechnung bei Zuwendung im Wege vorweggenommener Erbfolge
Published: 28. Januar 2010
Last modified: 17. Dezember 2025

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Pflichtteilsberechnung bei Zuwendung im Wege vorweggenommener Erbfolge

# Pflichtteilsberechnung bei Zuwendung im Wege vorweggenommener Erbfolge

 Veröffentlicht am 28. Januar 201017. Dezember 2025

Erfolgt eine Zuwendung „im Wege vorweggenommener Erbfolge unentgeltlich“, ist nach
einem Urteil des Bundesgerichtshof vom 27. Januar 2010 (IV ZR 91/09) für die Pflichtteilsberechnung
im Auslegungsweg zu ermitteln, ob der Erblasser damit eine Ausgleichung, eine Anrechnung
oder kumulativ eine Ausgleichung und eine Anrechnung anordnen wollte. Ausschlaggebend
für den Willen des Erblassers ist, so die Bundesrichter, ob mit seiner Zuwendung
zugleich auch eine Enterbung des Empfängers mit bloßer Pflichtteilsberechtigung 
festgelegt (Anrechnung) oder aber nur klargestellt werden sollte, dass der Empfänger
lediglich zeitlich vorgezogen bedacht wird, es im Übrigen aber bei den rechtlichen
Wirkungen einer Zuwendung im Erbfall verbleiben soll (Ausgleichung).

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