Title: Keine Unterbrechung des Trennungsjahres
Published: 20. Januar 2010
Last modified: 17. Dezember 2025

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Keine Unterbrechung des Trennungsjahres

# Keine Unterbrechung des Trennungsjahres

 Veröffentlicht am 20. Januar 201017. Dezember 2025

Anders als im Steuerrecht wird die Trennungsfrist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts
Düsseldorf vom 8. Januar 2010 (3 UF 162/09) im Familienrecht nicht dadurch unterbrochen,
dass es nach der räumlichen Trennung der Ehegatten zu intimen Kontakten gekommen
ist. Laut einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken
vom 14. September 2009 (6 WF 98/09) stellt ein Zeitraum von drei Monaten die Obergrenze
dar, bis zu der noch ein „Zusammenleben über kürzere Zeit“ im Sinne des § 1567 Abs.
2 BGB und damit ein den Lauf des Trennungsjahres nicht beeinflussender Versöhnungsversuch
angenommen werden kann.

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