Title: Weniger Erbschaft- und Schenkungsteuer für Geschwister sowie Neffen und Nichten
Published: 2. Januar 2010
Last modified: 17. Dezember 2025

---

[Startseite](https://www.kanzlei-gaensheide.com) » [Aktuelles: Erbrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/kategorie/erbrecht/)»
Weniger Erbschaft- und Schenkungsteuer für Geschwister sowie Neffen und Nichten

# Weniger Erbschaft- und Schenkungsteuer für Geschwister sowie Neffen und Nichten

 Veröffentlicht am 2. Januar 201017. Dezember 2025

Die Erbschaftsteuersätze in der Steuerklasse II wurden ab dem 1. Januar 2010 von
30-50% auf 15-43% gesenkt. Dadurch wurde die von vielen als ungerecht empfundene
Steuerlast für Geschwister sowie Neffen und Nichten nach der Erbschaftsteuerreform
zum 1. Januar 2009 behoben. Auslöser für die Gesetzesänderung waren die geringen
Freibeträge und Steuersätze in der Steuerklasse II. Der Freibetrag beträgt hier 
nur 20.000 €. Geschwister und Geschwisterkinder wurden behandelt wie Nichtverwandte.
Bei einem zu versteuernden Vermögen von 75.000 € bis 300.000 € greift künftig ein
Steuersatz von 20% statt 30%. Auch Firmenerben erhalten bei der Übernahme von Unternehmen
in Zukunft Vergünstigungen. Die Änderungen greifen erst für Schenkungen und Erbfälle
ab 2010.

## Beitragsnavigation

[Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrages](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2009/12/10/behindertentestament1/)

[Pflicht zur Zusammenveranlagung auch bei steuerlichen Verlusten möglich](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2010/01/03/pflicht-zusammenveranlagung-steuerliche-verlusten-moeglich/)