Title: Erbengemeinschaft kann Mietvertrag kündigen
Published: 11. November 2009
Last modified: 17. Dezember 2025

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Erbengemeinschaft kann Mietvertrag kündigen

# Erbengemeinschaft kann Mietvertrag kündigen

 Veröffentlicht am 11. November 200917. Dezember 2025

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 11. November 2009 (XII ZR 210/05)
zur Frage Stellung genommen, ob eine Erbengemeinschaft einen Mietvertrag kündigen
kann, der im Rahmen des Erbfalls als Vertrag auf die Erben übergegangen ist. Für
die Erbengemeinschaft handelt es sich um ein großes Problem, da diese grundsätzlich
einzelne Nachlassteile nur auseinandersetzen kann, wenn alle Miterben zustimmen.
Einzelne Miterben konnten so bislang die Auseinandersetzung blockieren. Das Gericht
hat im Kündigungsbereich die Auseinandersetzung nun dadurch erleichtert, dass es
einen Mehrheitsbeschluss als ausreichend angesehen hat, wenn die Kündigung wirtschaftlich
sinnvoll erscheint. Die Erben können nun ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass
gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als
Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.

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