Title: Notarielles Testament nebst Eröffnungsniederschrift als Nachweis der Erbenstellung ausreichend
Published: 25. Oktober 2009
Last modified: 17. Dezember 2025

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Notarielles Testament nebst Eröffnungsniederschrift als Nachweis der Erbenstellung
ausreichend

# Notarielles Testament nebst Eröffnungsniederschrift als Nachweis der Erbenstellung ausreichend

 Veröffentlicht am 25. Oktober 200917. Dezember 2025

Nach einem Urteil des Landgerichts Lüneburg (6 O 28/08) ist der Erbe ist bei Vorlage
einer beglaubigten Abschrift eines notariellen Testaments in Verbindung mit der 
Niederschrift der Testamentseröffnung nicht verpflichtet sein Erbrecht gegenüber
einer Bank zusätzlich durch einen Erbschein nachzuweisen. Nach der ständigen Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs (u.a. ZEV 2005, 170 u. 388) reicht dies zum Nachweis der 
Erbenstellung aus. Das Urteil ist rechtskräftig nachdem die hiergegen eingelegte
Berufung der Bank zum Oberlandesgericht Celle (3 U 111/08) – wohl wegen Aussichtlosigkeit–
zurückgenommen wurde.

Die Bank stütze sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verlangte einen
Erbschein, für den die Erben insgesamt mehrere tausend Euro bezahlen mussten. Die
Erben wollten diese Kosten und den entstandenen Zinsschaden von der kontoführenden
Bank zu Recht erstattet haben.

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