Title: Patientenverfügungsgesetz verschoben
Published: 20. Juni 2009
Last modified: 17. Dezember 2025

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Patientenverfügungsgesetz verschoben

# Patientenverfügungsgesetz verschoben

 Veröffentlicht am 20. Juni 200917. Dezember 2025

Die für Ende Mai 2009 geplante Abstimmung im Bundestag über das Patientenverfügungsgesetz
wurde abgesetzt. Die federführenden Initiatoren wollen sich für eine Abstimmung 
noch vor der Bundestagswahl im September stark machen. Die Unterschiede zwischen
den Gesetzesentwürfen der Gruppe um Zöller/Faust (CSU/CDU) sowie Stünker (SPD) sind
gering. Weitgehend einig sind sich die Abgeordneten, dass eine Patientenverfügung
nicht notariell beurkundet werden muss. Mehrheitlich wird gefordert, dass die Patientenverfügung
für den Arzt nur noch dann bindend sein soll, wenn diese im Fünf-Jahres-Abstand 
aktualisiert wird und vor der Erstellung eine ärztliche Beratung erfolgte. Ansonsten
würde die Patientenverfügung nur gelten, wenn die Krankheit einen tödlichen Verlauf
angenommen hat. Auch über erst kürzlich getroffene Äußerungen des Patienten, die
seinem Willen in einer früher verfassten Patientenverfügung entgegen steht oder 
diesen erweitert, besteht Uneinigkeit, ob die mündliche Erklärung ausschlaggebend
sein soll. Da bislang kein Entwurf eine ausreichende Mehrheit hat, fordert die FDP
einen Kompromiss. Zwischenzeitlich liegt ein weiterer Antrag aus der Unionsfraktion
vor, der es bei der derzeitigen Situation belassen und kein Patientenverfügungsgesetz
verabschieden will.

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