Title: Reform des Güterrechts
Published: 18. Juni 2009
Last modified: 17. Dezember 2025

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Reform des Güterrechts

# Reform des Güterrechts

 Veröffentlicht am 18. Juni 200917. Dezember 2025

Der Rechtsausschuss berät zurzeit über den Regierungsentwurf zur Reform des Güterrechts.
Es ist davon auszugehen, dass die Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
ebenfalls zum 1. September 2009 in Kraft tritt. Bislang gilt: wer mit Schulden heiratet,
dessen Anfangsvermögen wird später bei der Scheidung mit Null bewertet. Dies führt
oft zu ungerechten Ergebnissen. Mit der Neuregelung zum Zugewinnausgleich soll nun
auch negatives Anfangsvermögen berücksichtigt werden.

Beispiel: A heiratet B. A hat bei Beginn der Ehe 200.000 € Schulden, B hat kein 
Vermögen. A und B verdienen während ihrer langjährigen Ehe gut. Beide erwirtschaften
während dieser Zeit je 250.000 €. Das Vermögen bei Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft
beträgt somit bei A 50.000 € und bei B 250.000 €. Weil es nach bisherigem Recht 
kein negatives Anfangsvermögen gibt, beträgt der Zugewinn des A 50.000 €, das der
B 250.000 €. Das bedeutet, dass die B dem A einen Zugewinn von 100.000 € bezahlen
muss. Künftig würde der Zugewinn bei A und B jeweils 250.000 € betragen, so dass
kein Zugewinn zu zahlen wäre.

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[Patientenverfügung – Bundestag beschließt gesetzliche Verankerung](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2009/06/18/patientenverfuegung-bundestag-beschliesst-gesetzliche-verankerung/)

[Patientenverfügungsgesetz verschoben](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2009/06/20/patientenverfuegungsgesetz-verschoben/)