Title: DBA mit Frankreich bzgl. Erbschaftsteuer
Published: 3. April 2009
Last modified: 17. Dezember 2025

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DBA mit Frankreich bzgl. Erbschaftsteuer

# DBA mit Frankreich bzgl. Erbschaftsteuer

 Veröffentlicht am 3. April 200917. Dezember 2025

Am 2. April 2009 wurde das Abkommen vom 12. Oktober 2006 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung 
der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen (kurz DBA ErbSt Frankreich) durch Austausch
der Ratifikationsurkunden ratifiziert. Das Abkommen tritt am 3. April 2009 in Kraft
und findet folglich Anwendung auf Nachlässe von Personen, die am oder nach dem Tag
des Inkrafttretens des Abkommens sterben und auf Schenkungen, die am oder nach dem
Tag des Inkrafttretens des Abkommens ausgeführt werden.

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