Title: Neuordnung des Versorgungsausgleichs
Published: 28. März 2009
Last modified: 17. Dezember 2025

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Neuordnung des Versorgungsausgleichs

# Neuordnung des Versorgungsausgleichs

 Veröffentlicht am 28. März 200917. Dezember 2025

Der Versorgungsausgleich soll durch das Reformgesetz zum 1. September 2009 grundlegend
geändert werden. Das bisherige fehlerbehaftete Prinzip der Verrechnung aller Anrechte
und des Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung hätte damit ein
Ende. Das Reformgesetz sieht vor, dass künftig jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht
gesondert im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatten geteilt wird. Durch
diese Teilung erhält der jeweils berechtigte Ehegatte einen eigenen Anspruch gegen
den Versorgungsträger des jeweils verpflichteten Ehegatten. So können künftig auch
die Anrechte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge schon bei der Ehescheidung
vollständig geteilt werden. Nachträgliche Ausgleichs- und Abänderungsverfahren werden
damit weitgehend entbehrlich. Bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren wird
der Versorgungsausgleich nur noch durchgeführt, wenn ein Ehegatte die Durchführung
beantragt. Stimmt der Bundesrat zu, wird das neue Reformgesetz am 1. September 2009
in Kraft treten – zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens.
Es wird für Scheidungen gelten, die ab diesem Zeitpunkt beim Familiengericht eingeleitet
werden. Bereits bei Gericht anhängige Versorgungsausgleichssachen, die nicht mehr
mit der Scheidung verbunden sind, werden nach neuem Recht entschieden, wenn sie 
nach dem 1. September 2009 weiter betrieben werden. Spätestens ab dem 1. September
2010 soll das neue Recht dann für alle Versorgungsausgleichssachen gelten, die in
der ersten Instanz noch nicht entschieden sind. Weitere Informationen finden Sie
unter [bmj.de/versorgungsausgleich](https://www.bmj.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Versorgungsausgleich/Versorgungsausgleich_node.html).

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