Title: Keine Fremdbetreuung bei achtjährigem Kind
Published: 27. März 2009
Last modified: 17. Dezember 2025

---

[Startseite](https://www.kanzlei-gaensheide.com) » [Aktuelles: Familienrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/kategorie/familienrecht/)»
Keine Fremdbetreuung bei achtjährigem Kind

# Keine Fremdbetreuung bei achtjährigem Kind

 Veröffentlicht am 27. März 200917. Dezember 2025

Nach der Scheidung ist nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin (16 UF 149/08)
der betreuende Elternteil des gemeinsamen achtjährigen Kindes nach neuem Unterhaltsrecht
nicht verpflichtet, das Kind abweichend von der während der Ehe praktizierten Kindesbetreuung
ganztägig in eine Fremdbetreuung zu geben, um selbst einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit
nachgehen zu können und seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken. Selbst bei der
Möglichkeit einer Fremdbetreuung im Hort in der Zeit zwischen 8.00 und 16.00 Uhr,
kann von der betreuenden Mutter regelmäßig keine vollschichtige Erwerbstätigkeit
erwartet werden.

## Beitragsnavigation

[Grundsatzentscheidung zum nachehelichen Betreuungsunterhalt](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2009/03/19/betreuungsunterhalt/)

[Neuordnung des Versorgungsausgleichs](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2009/03/28/neuordnung-versorgungsausgleich/)