Title: Reform zum Notarkostenrecht
Published: 18. Februar 2009
Last modified: 17. Dezember 2025

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Reform zum Notarkostenrecht

# Reform zum Notarkostenrecht

 Veröffentlicht am 18. Februar 200917. Dezember 2025

Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eingesetzte Expertenkommission aus
Vertretern der Notare, der Länder, der Richterschaft und des Bundesjustizministeriums
hat Vorschläge für eine Modernisierung der Notarkosten erarbeitet. Die seit über
70 Jahren geltende Kostenordnung sei nicht mehr zeitgerecht. Die Reform des Notarkostenrechts
soll einfacher und transparenter sein, zugleich die Modernisierung des Justizkostenrechts
abrunden, deren wesentlicher Teil mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bereits
2004 abgeschlossen wurde. Die derzeitigen Gebührenregelungen gehen noch von der 
gerichtlichen Zuständigkeit für die Beurkundung aus. Die neuen Regelungen sollen
künftig unmittelbar auch für die Notare gelten. Abzuwarten bleibt nun, wie sich 
die Vorschläge der Kommission in der Praxis auswirken würden. Erst im Anschluss 
an diesen Prüfungsschritt würden die Vorschläge in den Referentenentwurf einfließen.

Die Kommission schlägt insbesondere folgende Änderungen vor:

 * klare und übersichtliche Struktur
 * transparente Darstellung der Gebühren- und Auslagentatbestände in einem Kostenverzeichnis
 * Angleichung an die übrigen Kostengesetze
 * Verzicht auf Auffangtatbestände
 * leistungsorientiertere Ausgestaltung der Gebührenregelungen, insbesondere für
   vorzeitig beendete Beurkundungsverfahren und für von einem Notar gefertigte Entwürfe
 * Anhebung der Gebühren im untersten Wertbereich
 * Einführung von Rahmengebühren bei Tätigkeitsbereichen, in denen starre Gebühren
   zu unangemessenen Ergebnissen führen können
 * Möglichkeit einer Gebührenvereinbarung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag bei
   Tätigkeiten als Mediator oder Schlichter, soll eine zugelassen werden.

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