Frank Felix Höfer, LL.M.
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Ihr Spezialist für Steuerrecht: Rechtsanwalt Frank Felix Höfer & Kanzlei in Stuttgart

Unsere Leistungen im Steuerrecht im Überblick

  • Steuerliche Fragen zu den Fachgebieten
    • Vertragsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
  • Steuerstrafrecht
    • Nachzahlung von Steuern
    • Selbstanzeige
    • Steuerreduzierungen
  • Steuerliche Auswirkungen von anstehenden Verträgen

Ihr Experte für Ihre Steuerrechtsfragen in Stuttgart

Das deutsche Steuersystem gilt als äußerst komplex. Nur ein erfahrener Steuerberater weiß um die Mittel und Wege, die Steuerlast seiner Mandanten zu reduzieren und alle Wege zu nutzen, die der Gesetzgeber im Rahmen einer ordentlichen Steuerrechtsprechung offen lässt. Als Rechtsanwälte für das Steuerrecht in Stuttgart sind wir darauf spezialisiert, steuerliche Fragen aus den Fachgebieten Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht oder Familienrecht für Sie zu beleuchten. Sprechen Sie unsere Kanzlei bei Bedarf gerne an, und überzeugen Sie sich selbst davon, was wir für Sie tun können!

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Sie haben Fragen zu steuerrechtlichen Themen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Tel.: 0711 248 959-33

So unterstützen wir Sie schon bei Vertragsabschluss

Ein Gesellschaftsvertrag, ein Erbvertrag oder ein Testament sind schnell erstellt und unterschrieben. Doch auch ein durchdachter Vertrag nutzt nicht viel, wenn er sich negativ auf Ihre Steuerlast auswirkt. Wenn beispielsweise ein Testament erstellt und die Versorgung des Ehepartners nicht beachtet wurde, ist eine steuerliche Optimierung nur schwer möglich. Als erfahrene Kanzlei für Steuerrecht in Stuttgart sind wir an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die steuerlichen Auswirkungen von Verträgen unterschiedlichster Art zu beleuchten und fundiert zu beurteilen. Wir prüfen für Sie, mit welcher Steuerlast Sie in Abhängigkeit einer vertraglichen Gestaltung zu rechnen haben und was Sie letztendlich zahlen müssen. Bei Bedarf ziehen wir einen erfahrenen Steuerberater aus der Region hinzu. Er steht mit den lokalen und regionalen Finanzbehörden in regelmäßigem Kontakt und unterstützt unsere Kanzlei bei allen Fragen aus der Welt des Steuerrechts.

Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Netto, Brutto

Top-Kompetenz auch im Steuerstrafrecht

Wenn durch eine Unachtsamkeit zu wenig Steuern bezahlt wurden oder eine umfassende Offenlegung von Einkünften versäumt wurde, bewegen sich unwissende Mandanten an der Grenze zum Straftatbestand. Unsere Anwälte in Stuttgart sind auf das Steuerstrafrecht spezialisiert und betreuen Sie in allen Fragen rund um die Selbstanzeige, die Prüfung durch das Finanzamt und die Nachzahlung von Steuern. Falls nötig, nehmen wir umgehend Kontakt zu einem erfahrenen Steuerberater auf, um alle Fragen in Ihrem Sinne und nach dem geltenden Steuerstrafrecht zu erörtern. Falls erforderlich, raten wir zu einer Selbstanzeige, um das Strafmaß zu reduzieren.

Selbstverständlich verhandeln wir mit der zuständigen Finanzbehörde, um eine Reduzierung oder eine Verlängerung der Frist für die Zahlung von Steuern zu erwirken. Dank unserer langjährigen Expertise und dem engen Kontakt zu den regionalen Steuerbehörden schaffen wir den Raum für Steueroptimierungen und für Steuerreduzierungen, selbst wenn eine Anzeige bei den Steuerbehörden im Raum steht. Natürlich erfolgt jede Beratung unsererseits ausschließlich im Interesse unserer Mandanten und unter Berücksichtigung aller juristischen und steuerlichen Möglichkeiten. Nehmen Sie auch in schwierigen Fällen gerne Kontakt mit uns auf, damit wir fundiert beurteilen können, wie wir Ihnen helfen können.

Wenden Sie sich mit Ihren steuerlichen Angelegenheiten an uns – wir kennen uns aus!

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FAQs – häufig gestellte Fragen