Frank Felix Höfer, LL.M.
jetzt unverbindlich anrufen:
0711 248 959-33

Ihr Anwalt in Stuttgart für einen Ehevertrag

Wir setzen Ihren Ehevertrag auf

Gerade bei Ehepartnern mit aktuellem oder zu erwartendem Vermögen rate ich als Rechtsanwalt mit Fachgebiet Familienrecht zu einem Ehevertrag. Dazu kommen Sie vor der Eheschließung in unsere Kanzlei und wir setzen für Sie einen rechtlich korrekten und für die Zukunft vorbeugenden Vertrag auf. Mögliche Regelungen zu Vermögensaufteilung, Unterhalt und Rentenansprüchen werde ich mit Ihnen in allen Details erörtern. Nach deutschem Recht muss für die Rechtsgültigkeit ein Notar den Ehevertrag beurkunden.

Zu diesem Zweck erteilen Sie mir eine Vollmacht und ich lege dem Notar das Vertragswerk zur Beurkundung vor. Abschließen können Sie einen für den Scheidungsfall hilfreichen Vertrag auch nach der Eheschließung. Das ist zum Beispiel bei Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder sinnvoll. Auch für eingetragene Lebenspartnerschaften lassen sich entsprechende Verträge aufsetzen. Lassen Sie sich von mir umfassend über die Vorteile für Sie durch einen Ehevertrag beraten und nehmen Sie gerne Kontakt zu meinem Büro auf!

Regelungen im Ehevertrag? Ihr Rechtsanwalt hilft!

Ohne eine vertragliche Regelung über das während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögen kann es bei einer Trennung und anschließendem Scheidungsfall zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen. Das betrifft vor allem den vermögenderen Teil einer Ehegemeinschaft oder Lebenspartnerschaft. Wird eine Ehe ohne entsprechenden Vertrag geschlossen, dann greift im Falle einer Scheidung der Zugewinnausgleich in Bezug auf das erwirtschaftete Vermögen.

Grundsätzlich gilt ohne vertragliche Regelung die Gütertrennung mit Zugewinngemeinschaft als Güterstand innerhalb einer ehelichen Gemeinschaft. Das bedeutet im Klartext: Während der Ehe erwirtschaftete Zugewinne zu den Vermögenswerten müssen im Scheidungsfall gleichmäßig auf beide ehemalige Ehepartner verteilt werden. Das kann bei größeren, während der Ehe von einem der Partner erwirtschafteten Werten eine Zerschlagung und im schlimmsten Fall den Ruin des vermögenden Ehepartners bedeuten.

Um ein solches Szenario von vornherein zu vermeiden, setzen wir in unserer Kanzlei für Sie einen Ehevertrag auf, in dem der Güterstand abweichend von der Zugewinngemeinschaft geregelt wird. Auch Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung lassen sich bei der Eheschließung oder während der Ehe vertraglich regeln.

Versorgungsausgleich im Scheidungsfall

Falls von den Eheleuten gewünscht, regeln wir vertraglich Punkt für Punkt sämtliche Details, die den Güterstand und Versorgungsausgleich im Scheidungsfall betreffen. Dazu gehören außerdem Regelungen über den nachehelichen Unterhalt wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder.

In einem Erstgespräch erläutere ich Ihnen Ihre individuelle Situation in Bezug auf Vermögenswerte und Vermögensaufteilung und informiere Sie ausführlich über mögliche vertraglich festzulegende Regelungen. Anschließend setze ich für Sie das notariell zu beurkundende Vertragswerk auf. Auch der Ausgleich von Rentenansprüchen lässt sich in dem aufzusetzenden Vertragswerk regeln. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme für einen Termin in meiner Kanzlei!

Nehmen Sie bei sämtlichen Fragen in Bezug auf Ehe, Familie und Erbe Kontakt zu mir auf und machen Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei aus!

FAQ