Frank Felix Höfer, LL.M.
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Ihr Anwalt für Eherecht in Stuttgart

Ihr Anwalt bei Fragen rund um Eherecht

Das Eherecht gehört in Deutschland juristisch gesehen zum Familienrecht. Daher begleite, berate und vertrete ich Sie als Anwalt mit familienrechtlichem Fachgebiet in sämtlichen die Ehe betreffenden rechtlichen Sachen. Die Palette reicht dabei vom Ehevertrag vor der Eheschließung, zum Zusammenhalt von Vermögen über Trennung und Scheidung. Auch der Unterhalt bis zu Sorgerechtsfragen und Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder der Eheleute wird abgedeckt. Des Weiteren fallen in meinen Kompetenzbereich als Rechtsanwalt alle rechtlichen Frage in Bezug auf eheliches Namensrecht und internationales Eherecht bei Eheschließungen von Partnern mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften.

Als Ihr Anwalt leiste ich zudem kompetente juristische Begleitung und Vertretung an den Schnittpunkten zum Erbrecht. Nehmen Sie bei sämtlichen Fragen rund um das Eherecht Kontakt zu mir auf und machen Sie mit meiner Kanzlei einen Termin für ein erstes Gespräch aus!

Mögliche juristische Folgen einer Trennung

Bei einer Heirat denken viele Paare nicht an mögliche juristische Folgen bei einer Trennung sowie im darauf folgenden Scheidungsfall. Dabei macht es gerade dann Sinn, Fragen rund um das Vermögen vertraglich zu regeln, wenn das Verhältnis der Eheleute zueinander gut und einvernehmlich ist. Daher ist ein Ehevertrag vor der Eheschließung hilfreich, um spätere finanzielle Nachteile durch eine nicht vertraglich ausgeschlossene Zugewinngemeinschaft im Vorfeld zu verhindern. Als Anwalt Ihres Vertrauens setze ich gerne für Sie einen detaillierten Ehevertrag auf. Ein solches Vertragswerk kann ich als Ihr Rechtsanwalt auch noch während der Ehe für Sie formulieren und mit einer von Ihnen erteilten Vollmacht von einem Notar beglaubigen lassen.

Sorgerecht im Streitfall? Schnelle Hilfe von Ihrem Anwalt für Eherecht

Gehen aus einer ehelichen Gemeinschaft gemeinsame Kinder hervor, obliegt beiden Elternteilen vom Gesetz her im Prinzip die gemeinsame Sorge. Doch nicht in jedem Fall dient bei Trennung und Scheidung das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl. Kommt es zu einem juristischen Streit der Eltern um das Sorgerecht oder wollen Sie als ein Elternteil das Recht der alleinigen Sorge erstreiten oder behalten, dann vertrete ich Ihre Interessen vor dem Familiengericht. Auch beim Umgangsrecht und seiner individuellen Gestaltung im Einzelfall berate und begleite ich Sie als Anwalt und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem anderen Elternteil, dem Familiengericht sowie dem Jugendamt.

Nehmen Sie bei sämtlichen Fragen in Bezug auf Ehe, Familie und Erbe Kontakt zu mir auf und machen Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei aus!

Häufig gestellte Fragen zum Eherecht